Homöopahtie Ähnlichkeit

Nach Hahnemann sind Krankheiten also als Verstimmung der Lebenskraft zu sehen. Eine solche Verstimmung kann nur durch eine andere „Affection“ dauerhaft gelöscht werden, wenn diese von ihrer Art her abweichend, in Ihrer Äußerung jedoch ähnlich ist. Eine Krankheit ist also durch ein Mittel zu heilen, welches bei Gesunden ähnliche Symptome hervorruft – similia similibus curantur,
„Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt“.

Die eingesetzten Mittel erzeugen nicht die Krankheit, sondern eine „Kunstkrankheit“, eine künstliche kurzfristige Affektion wird geschaffen. Bei der Diagnose wird das gesamte Krankheitsbild des Patienten berücksichtig, da es nur in seiner Gesamtheit als Bestimmung der Lebenskraft gilt.
Das Krankheitsbild ergibt sich aus den Abweichungen des früheren Zustandes des Kranken, erforscht durch Patientenberichte und Beobachtungen der Verschlimmerung bzw. Verbesserung. Sämtliche Symptome werden hierbei zugrunde gelegt, auch wenn sie im ersten Augenschein nichts mit der Hauptbeschwerde zu tun haben. Besonderer Wert wird auf die Art der Verstimmung des Befindens gelegt, z.B. Nervosität, Schwäche und Schlaflosigkeit bei einem Infekt.

Um hier homöopathische Mittel zur Behandlung einsetzen zu können, bedarf es der Kenntnis über die genaue Wirkung der Mittel (Arzneimittelprüfung) bei gesunden Menschen. Viele Substanzen der Homöopathie sind gesundheitsschädlich oder gar giftig. Eine Arzneimittelprüfung wird stets an gesunden Menschen vollzogen und das auch nur in geringen bzw. sehr stark verdünnten Dosierungen. Die festgestellten Symptome werden festgehalten und in Arzneimittellehren (Materiae medicae) zusammengestellt. Die Auswahl der geeigneten Arznei ist nach Symptomen leichter.

Selbstverständlich sind homöopathische Arzneimittelprüfungen nicht mit Arzneimittelprüfungen entsprechend dem Arzneimittelgesetz (AMG) zu vergleichen. In der Homöopathie wird beobachtet, ob und welche Symptome durch ein Mittel hervorgerufen werden und nicht, wie die erwartete Wirksamkeit einer Arznei ist.